25 Ergebnisse für: 6ist
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§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=33a
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer
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§ 141 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=141
(1) Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. Er muss zuverlässig und fachlich geeignet sein. Fachliche Eignung setzt ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung voraus. Eine
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§§ 13 bis 14a EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=13-14a
§§ 13 bis 14a EStG Einkommensteuergesetz
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§ 13 SGB V Kostenerstattung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=13
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht. (2) Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen.
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§ 67 AMG Allgemeine Anzeigepflicht Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=67
(1) Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel entwickeln, herstellen, klinisch prüfen oder einer Rückstandsprüfung unterziehen, prüfen, lagern, verpacken, einführen, in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben,
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EdBBeitrV EdB-Beitragsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EdB-Beitragsverordnung&f=1
EdBBeitrV EdB-Beitragsverordnung
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§§ 585 bis 597 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=585-597
§§ 585 bis 597 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Varian Disaster - Google-Suche
http://www.google.de/search?q=Varian+Disaster&num=100&hl=de&tbs=bks:1,bkv:p&prmd=bv&source=lnt&sa=X&ei=rIWGTNXSBtGLOPfVuKMO&ved=
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§§ 581 bis 597 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=581-597
§§ 581 bis 597 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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