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Art. 24 BV Niederlassungsfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/24
1 Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen. 2 Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen.
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Art. 20 BV Wissenschaftsfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/20
Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.
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Art. 19 BV Anspruch auf Grundschulunterricht –…
https://www.bv-art.ch/19
Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.
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Art. 27 BV Wirtschaftsfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/27
1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. 2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit…
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Art. 22 BV – Versammlungsfreiheit
https://www.bv-art.ch/22
Demonstrationsrecht: 1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, (…).
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Art. 18 BV Sprachenfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/18
Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.
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BV Art. 17 Medienfreiheit und Pressefreiheit
https://www.bv-art.ch/art-17-medienfreiheit.html
Art. 17 Bundesverfassung zu Pressefreiheit: Die Freiheit von Presse (…) ist gewährleistet. Zensur ist verboten. Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.
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Art. 30 BV Gerichtliche Verfahren – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/30
1 Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches…
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Art. 29 BV Allgemeine Verfahrensgarantien –…
https://www.bv-art.ch/29
1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist. 2 Die…
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Art. 12 BV Recht auf Hilfe in Notlagen – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/12
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.