1,009 Ergebnisse für: Arbeitsentgelt
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Lohnkosten • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/lohnkosten.html
Lexikon Online ᐅLohnkosten: Summe der Bruttoarbeitsentgelte (Bruttolöhne), die ein Unternehmen während einer Abrechnungsperiode (Woche, Monat, Vierteljahr, Geschäftsjahr) zur Leistungserstellung aufwendet. Zusammen mit Gehältern (Arbeitsentgelt) sowie…
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§ 221 SGB IX Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=221
(1) Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten stehen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, soweit sich aus dem zugrunde liegenden
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§ 138 SGB IX Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX+2001&a=138
(1) Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten stehen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, soweit sich aus dem zugrunde liegenden
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Rentenberechnung (Rentenversicherung SGB VI) | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/rentenberechnung-rentenversicherung-sgb-vi_idesk_PI434_HI524742.html
Zusammenfassung Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden…
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§ 5 SGB V Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=5
(1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur
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§ 348 SGB III Beitragszahlung für Beschäftigte Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=348
(1) Die Beiträge sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, von der- oder demjenigen zu zahlen, die oder der sie zu tragen hat. (2) Für die Zahlung der Beiträge aus Arbeitsentgelt bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
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Arbeitskosten • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitskosten.html
Lexikon Online ᐅArbeitskosten: KostenrechnungWeitgehend durch den Terminus Personalkosten ersetzter Sammelbegriff für alle Aufwendungen oder Kosten, die durch den Einsatz menschlicher Arbeitskraft im Betrieb entstehen. Außer Löhnen und Gehältern…
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Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern | bpb
http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61896/steuer-und-abgabenlast
Anders als bei den Steuern gibt es bei den Sozialabgaben keine Freibeträge oder Progression. Ab einem Arbeitsentgelt von 850 Euro müssen diese in voller Höhe gezahlt werden. Daher stellen die Sozialabgaben für die unteren und mittleren Einkommensgrup
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§ 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/266a.html
(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschlieÃlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob...
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§ 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/266a.html
(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschlieÃlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob...