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Ladengeschäft54 Ergebnisse für: Lagergeschäft
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Stadthafen Lünen - route-industriekultur.de
http://www.route-industriekultur.ruhr/themenrouten/14-kanaele-und-schifffahrt/stadthafen-luenen.html
Route-Industriekultur
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§ 2 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/2.html
1 Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs,...
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§ 350 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/350.html
Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das...
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§ 350 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/350.html
Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das...
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§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...
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§ 373 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/373.html
(1) Ist der Käufer mit der Annahme der Ware im Verzuge, so kann der Verkäufer die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers in einem öffentlichen Lagerhaus...
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Aufkaufhandel • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aufkaufhandel.html
Lexikon Online ᐅAufkaufhandel: kollektierender Großhandel, dessen Hauptaufgabe im Beschaffen (Sammeln) von Waren und deren Zusammenstellung zu verkaufsgeeigneten Sortimenten besteht. Manchmal sind mehrere Glieder der Handelskette kollektierend tätig:…
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§ 1257 BGB Gesetzliches Pfandrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1257.html
Die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht finden auf ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht entsprechende Anwendung.
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§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...
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§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...