19 Ergebnisse für: abfallbeauftragtenverordnung
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Artikel 3 KNV-VEV Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen Verordnung zur Umsetzung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+670&a=3
Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756) wird wie folgt geändert 1. In § 1 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „9.1" durch die Angabe „9.1, 9.3" ersetzt. 2. Anhang 1
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788/78861.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 1. BattGuKrWGÄndG Änderung des Batteriegesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2071&a=1
Das Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Dem § 1 Absatz 3 wird folgender Satz
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Artikel 1 1. BattGuKrWGÄndG Änderung des Batteriegesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2071&a=1
Das Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Dem § 1 Absatz 3 wird folgender Satz
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§ 55 BImSchG Pflichten des Betreibers Bundes-Immissionsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BImSchG&a=55
(1) Der Betreiber hat den Immissionsschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und die ihm obliegenden Aufgaben genau zu bezeichnen. Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie
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§ 60 KrWG Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=60
(1) Der Abfallbeauftragte berät den zur Bestellung Verpflichteten und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sein können. Er ist berechtigt und verpflichtet, 1. den
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Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Gesetz zur Neuordnung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1739&a=3
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst „(1) Dieses Gesetz
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Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Gesetz zur Neuordnung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1739&a=3
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst „(1) Dieses Gesetz
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IWU - Institut für Wirtschaft und Umwelt | Emagister
http://www.emagister.de/anbieter_iwu_institut_fuer_wirtschaft_und_umwelt-en180001516.htm#desc
Keine Beschreibung vorhanden.