2,141 Ergebnisse für: abtretung

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html

    1 Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). 2 Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der...

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    https://dejure.org/gesetze/bgb/407.html

    (1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt, sowie jedes Rechtsgeschäft, das nach...

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    http://www.nzz.ch/schweiz/blick-zurueck-retten-was-zu-retten-ist-ld.138699

    Im Herbst 1944 sinken die Aussichten, dass das Deutsche Reich seine Schulden bei der Schweiz zurückzahlt. Bern erwägt deshalb, über die Abtretung von Rohstoffen und Bahnanlagen zu verhandeln.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=398-413

    §§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=403

    Der bisherige Gläubiger hat dem neuen Gläubiger auf Verlangen eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung auszustellen. Die Kosten hat der neue Gläubiger zu tragen und vorzuschießen.

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    https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/aussenpolitik/abtretung-memelland-1920.html

    Das Online-Portal zur deutschen Geschichte vom 19. Jahrhundert bis heute. Epochendarstellung mit Sammlungsobjekten, Foto-, Audio- und Filmdokumenten, Biografien, Chroniken, Zeitzeugen.

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    https://www.nzz.ch/schweiz/blick-zurueck-retten-was-zu-retten-ist-ld.138699

    Im Herbst 1944 sinken die Aussichten, dass das Deutsche Reich seine Schulden bei der Schweiz zurückzahlt. Bern erwägt deshalb, über die Abtretung von Rohstoffen und Bahnanlagen zu verhandeln.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=398

    Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=398-413

    §§ 398 bis 413 BGB Bürgerliches Gesetzbuch

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=354a

    (1) Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein



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