49 Ergebnisse für: amguaändg
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§ 4 BtMG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht Betäubungsmittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BtMG&a=4
(1) Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer 1. im Rahmen des Betriebs einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke (Apotheke) a) in Anlage II oder III bezeichnete Betäubungsmittel oder dort ausgenommene Zubereitungen
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Fassung § 11 HWG a.F. bis 26.10.2012 (geändert durch Artikel 5 G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192)
http://www.buzer.de/gesetz/1998/al35404-0.htm
Text § 11 HWG a.F. Heilmittelwerbegesetz in der Fassung vom 26.10.2012 (geändert durch Artikel 5 G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192)
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§ 17 AMG Fristen für die Erteilung Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=17
(1) Die zuständige Behörde hat eine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen. (2) Beantragt ein Erlaubnisinhaber die Änderung der Erlaubnis in Bezug auf die
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§ 13 AMG Herstellungserlaubnis Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=13
(1) Wer 1. Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1, 2. Testsera oder Testantigene, 3. Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder 4. andere
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§ 50 AMG Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=50
(1) Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des
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Fassung § 2 MPG a.F. bis 26.10.2012 (geändert durch Artikel 11 G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192)
http://www.buzer.de/gesetz/3284/al35361-0.htm
Text § 2 MPG a.F. Medizinproduktegesetz in der Fassung vom 26.10.2012 (geändert durch Artikel 11 G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192)
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§ 33 MPG Datenbankgestütztes Informationssystem, Europäische Datenbank Medizinproduktegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MPG&a=33
(1) Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information richtet ein Informationssystem über Medizinprodukte zur Unterstützung des Vollzugs dieses Gesetzes ein und stellt den für die Medizinprodukte zuständigen
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§ 1901a BGB Patientenverfügung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1901a
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines
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§ 21 AMG Zulassungspflicht Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=21
(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind oder
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§ 35a SGB V Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=35a
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Hierzu gehört insbesondere die Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, des