660 Ergebnisse für: anfechtungsklage
-
§ 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorläufiger Rechtsschutz] - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
(1) 1 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2 Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei...
-
§ 86b SGG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/SGG/86b.html
(1) 1 Das Gericht der Hauptsache kann auf Antrag 1. in den Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben, die sofortige...
-
§ 68 VwGO [Vorverfahren] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VwGO/68.html
(1) 1 Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind RechtmäÃigkeit und ZweckmäÃigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. 2 Einer solchen...
-
Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12.05.2011 - 12 LC 143/09 - openJur
https://openjur.de/u/326891.html
1. Die in einem Luftreinhalte- und Aktionsplan beschlossene Maßnahme der Einrichtung einer Umweltzone kann Gegenstand einer Anfechtungsklage betroffener Verkehrsteilnehmer sein. Der Luftreinhalte- und ...
-
§ 78 SGG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/SGG/78.html
(1) 1 Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind RechtmäÃigkeit und ZweckmäÃigkeit des Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren nachzuprüfen. 2 Eines...
-
§ 74 VwGO [Klagefrist] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/74.html
(1) 1 Die Anfechtungsklage muà innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. 2 Ist nach § 68 ein Widerspruchsbescheid...
-
§ 246 AktG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__246.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 68 VwGO [Vorverfahren] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/68.html
(1) 1 Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind RechtmäÃigkeit und ZweckmäÃigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. 2 Einer solchen...
-
§ 2342 BGB Anfechtungsklage - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/2342.html
(1) 1 Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage. 2 Die Klage ist darauf zu richten, dass der Erbe für erbunwürdig erklärt wird. (2) Die...
-
§ 47 FGO Finanzgerichtsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FGO&a=47
(1) Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf, in den Fällen des § 45 und in den Fällen, in denen ein