44 Ergebnisse für: anlageverordnung
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§ 255 KAGB Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182687.htm
(1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Ausgabe von Anteilen vorübergehend auszusetzen, wenn eine Verletzung der Anlagegrenzen nach den Liquiditätsvorschriften dieses Abschnitts oder der Anlagebedingungen droht. (2) In Abweichung von
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§ 54 VAG Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen; Anzeigepflichten Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=54
(1) Die Bestände des Sicherungsvermögens (§ 66) und das sonstige gebundene Vermögen gemäß Absatz 5 (gebundenes Vermögen) sind unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der
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§ 257 KAGB Aussetzung der Rücknahme Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182689.htm
(1) Verlangt der Anleger, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil am Immobilien-Sondervermögen ausgezahlt wird, so hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Anteile zu verweigern und auszusetzen, wenn die
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DZHYP: Aktionäre & Beteiligungen
https://www.dzhyp.de/de/ueber-uns/wir-ueber-uns/aktionaere-beteiligungen/
DZHYP
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Kapitalanlage nach Solvency II – jetzt sind die Versicherer am Zug
https://betriebs-berater.ruw.de/bb-standpunkte/standpunkte/Kapitalanlage-nach-Solvency-II--jetzt-sind-die-Versicherer-am-Zug-29428
Die Kapitalanlage der Versicherungsunternehmen unterliegt zum Schutz der Belange der Versicherten bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Diese waren bis zum 31.12.2015 noch recht klar vorgegeben:
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Kapitalanlage nach Solvency II – jetzt sind die Versicherer am Zug
https://betriebs-berater.ruw.de/bb-standpunkte/standpunkte/Kapitalanlage-nach-Solvency-II--jetzt-sind-die-Versicherer-am-Zug-294
Die Kapitalanlage der Versicherungsunternehmen unterliegt zum Schutz der Belange der Versicherten bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Diese waren bis zum 31.12.2015 noch recht klar vorgegeben:
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DZHYP: dzhyp.de
https://www.dzhyp.de/de/ueber-uns/presse/presseinformationen/pressemitteilung/14/?tx_fsnews_show%5Bback%5D=189&cHash=6129853275a
Die DZ HYP bietet als eine führende Immobilienbank in Deutschland umfassende Lösungen für gewerbliche, wohnwirtschaftliche, kommunale und private Finanzierungsvorhaben.
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/624/62495.html
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