30 Ergebnisse für: apareg
-
§ 8 PartGG Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PartGG&a=8
(1) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Die §§ 129 und 130 des Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. (2) Waren nur einzelne
-
§ 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=278
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine
-
§ 153 StPO Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=153
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen
-
BMWi - Gesetze und Verordnungen
http://www.bmwi.de/DE/Service/gesetze,did=276342.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BMWi - Gesetze und Verordnungen
http://www.bmwi.de/DE/Service/gesetze,did=212540.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
404-Error - Wirtschaftsprüferkammer
http://www.wpk.de/news-01b-08.html
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Die WPK hat ihren Sitz…
-
404-Error - Wirtschaftsprüferkammer
http://www.wpk.de/uploads/tx_templavoila/WPK-Statistiken_Januar_2017.pdf#page=2
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Die WPK hat ihren Sitz…
-
404-Error - Wirtschaftsprüferkammer
http://www.wpk.de/uploads/tx_templavoila/WPK--Examen--Studiengaenge_nach_13b_WPO.pdf
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Die WPK hat ihren Sitz…
-
§ 9 BGebG Grundlagen der Gebührenbemessung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=9
(1) Die Gebühr soll die mit der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung verbundenen Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken, soweit die Kosten nicht als Auslagen nach § 12 Absatz 1 oder 2 abzurechnen sind. In die Gebühr
-
404-Error - Wirtschaftsprüferkammer
http://www.wpk.de/dura/dura.asp
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Die WPK hat ihren Sitz…