112 Ergebnisse für: auflösend
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§ 20 TzBfG Information der Arbeitnehmervertretung Teilzeit- und Befristungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TzBfG&a=20
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens zu informieren.
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RIS - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 696 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40172925
Keine Beschreibung vorhanden.
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BIB - Steckbriefe Gefäßpflanzen
http://daten.bayernflora.de/de/info_pflanzen.php?taxnr=4663
BIB Datenportal der Flora von Bayern
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Islam im Fernsehen: Ohne Humor ist man bestens integriert | ZEIT ONLINE
https://www.zeit.de/kultur/film/2017-07/islam-fernsehen-funk-germania-datteltaeter-diversitaet-grimme-online-award
Zwischen helau und halal: funk, das Jugendangebot von ARD und ZDF, will eine Brücke in eine diverse Gesellschaft bauen. Wird sein Umgang mit Muslimen dem gerecht?
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BewG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BewG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+69,+270
Informationen zu BGHZ 69, 270: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
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§ 15 TzBfG Ende des befristeten Arbeitsvertrages Teilzeit- und Befristungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TzBfG&a=15
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. (2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des