15 Ergebnisse für: bafinbefugv
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
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§ 83 WpHG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=83
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss, unbeschadet der Aufzeichnungspflichten nach den Artikeln 74 und 75 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, über die von ihm erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
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§ 87 WpHG Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=87
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf einen Mitarbeiter nur dann mit der Anlageberatung betrauen, wenn dieser sachkundig ist und über die für die Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Das
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Suche '34a'
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AslyG&a=34a
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 13 KWG Großkredite; Verordnungsermächtigung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=13
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank im Interesse des angemessenen Schutzes der Institute, Institutsgruppen,