174 Ergebnisse für: bnoto

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=8

    (1) Der Notar darf nicht zugleich Inhaber eines besoldeten Amtes sein. Die Landesjustizverwaltung kann im Einzelfall nach Anhörung der Notarkammer jederzeit widerrufliche Ausnahmen zulassen; der Notar darf in diesem Fall sein Amt nicht

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=13

    (1) Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde hat der Notar folgenden Eid zu leisten "Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Notars

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    http://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=1

    Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__6b.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__23.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__75.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__19.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__78.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=14

    (1) Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. (2) Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__99.html

    Keine Beschreibung vorhanden.



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