207 Ergebnisse für: bundeselterngeld
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Änderungen BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/7484/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 18 BEEG Kündigungsschutz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BEEG&a=18
(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt 1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum
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§ 17 BEEG Urlaub Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BEEG&a=17
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder
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§ 1 BEEG Berechtigte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zum+Elterngeld+und+zur+Elternzeit&a=1
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit
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Gesetzentwurf zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Stand 04.06.2014 (nicht-barrierefreies PDF)
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/gesetz-_C3_A4nderung-elterngeldplus,property=pdf,bereich=bmfsfj,spra
Keine Beschreibung vorhanden.
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ELENAAufhG Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+2298&f=1
ELENAAufhG Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
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Artikel 3 EGPlusG Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung Gesetz zur Einführung des Elterngeld
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2014%2BI%2B2325&a=3
§ 6 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die durch Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die Absatzbezeichnung
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EGBEEG Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Einf%C3%BChrung+des+Elterngeldes&f=1
EGBEEG Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
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Gesetzentwurf zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Stand 04.06.2014 (nicht-barrierefreies PDF)
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/gesetz-_C3_A4nderung-elterngeldplus,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 2 EGBEEG Folgeänderungen sonstiger Vorschriften Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2006+I+2748&a=2
(1) In § 125b Abs. 1 Satz 4 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, werden die