358 Ergebnisse für: bundesmeldegesetz
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§ 20 BMG Begriff der Wohnung Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bmg&a=20
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie
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§ 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180973.htm
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch
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§ 35 BMG Datenübermittlungen an ausländische Stellen Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=35
Im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, gilt § 34 Absatz 1 Satz 1 nach Maßgabe der dafür geltenden Gesetze und Vereinbarungen, wenn Daten
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§ 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=19
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch
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§ 7 BMG Meldegeheimnis Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bmg&a=7
(1) Personen, die bei Meldebehörden oder anderen Stellen, die im Auftrag der Meldebehörden handeln, beschäftigt sind, ist es verboten, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. (2) Die in Absatz 1 genannten
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§ 29 BMG Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=29
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der Meldepflicht nach § 17 oder § 28.
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§ 22 BMG Bestimmung der Hauptwohnung Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=22
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. (2)
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§ 54 BMG Bußgeldvorschriften Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a181008.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 19 Absatz 6 eine Wohnungsanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt oder 2. entgegen § 44 Absatz 4 Nummer 3 Daten erlangt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
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§ 17 BMG Anmeldung, Abmeldung Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180971.htm
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der
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§ 54 BMG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html
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