167 Ergebnisse für: bundesurlaubsgesetz
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§ 14 BUrlG Berlin-Klausel Bundesurlaubsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49780.htm
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
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§ 2 BUrlG Geltungsbereich - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/2.html
1 Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2 Als Arbeitnehmer gelten auch...
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§ 5 BUrlG Teilurlaub - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines...
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§ 12 BUrlG Urlaub im Bereich der Heimarbeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/12.html
Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstaben a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten, für die die Urlaubsregelung...
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§ 8 BUrlG Erwerbstätigkeit während des Urlaubs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/8.html
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
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§ 2 BUrlG Geltungsbereich - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/2.html
1 Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2 Als Arbeitnehmer gelten auch...
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§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Ãbertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
(1) 1 Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daà ihrer Berücksichtigung...
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Arbeitsfreie Tage: Viel Urlaub ist kein deutsches Vorrecht mehr - WELT
http://www.welt.de/reise/article138010853/Viel-Urlaub-ist-kein-deutsches-Vorrecht-mehr.html
Kolumbien, Indien, Libanon, Argentinien, Zypern führen die Länderliste mit den meisten gesetzlichen Feiertagen an. Und auch beim Urlaubsanspruch holt die Zweite und Dritte Welt auf. Ein Überblick.
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BUrlG - Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
http://bundesrecht.juris.de/burlg/BJNR000020963.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3 BUrlG Dauer des Urlaubs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.