44 Ergebnisse für: drittelbg
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Änderungen EGSCE Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
http://www.buzer.de/gesetz/7328/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 105 AktG Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/105.html
(1) Ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht zugleich Vorstandsmitglied, dauernd Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokurist oder zum gesamten...
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Art. 5 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/5.html
(1) 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äuÃern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert...
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§ 18 AktG Konzern und Konzernunternehmen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/18.html
(1) 1 Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaÃt, so...
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Art. 5 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/5.html
(1) 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äuÃern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert...
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Art. 5 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/5.html
(1) 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äuÃern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert...
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§ 18 AktG Konzern und Konzernunternehmen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AktG/18.html
(1) 1 Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaÃt, so...
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§ 95 AktG Zahl der Aufsichtsratsmitglieder - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aktg/95.html
1 Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. 2 Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. 3 Die Zahl muà durch drei teilbar sein, wenn dies...
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§ 5 BetrVG Arbeitnehmer Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=5
(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit
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§ 5 BetrVG Arbeitnehmer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/5.html
(1) 1 Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschlieÃlich der zu ihrer Berufsausbildung...