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§ 1 EEG 2017 Zweck und Ziel des Gesetzes Erneuerbare-Energien-Gesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1&g=EEG
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung
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§ 1 EEG 2017 Zweck und Ziel des Gesetzes Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg+2014&a=1
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung
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§ 8 EEV Regionalnachweisregister Erneuerbare-Energien-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV&a=8
(1) Das Umweltbundesamt errichtet und betreibt das Regionalnachweisregister nach § 79a Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 14. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht das
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§ 3 KWKG Anschluss- und Abnahmepflicht Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWKG&a=3
(1) Netzbetreiber müssen unabhängig von der Pflicht zur Zahlung von Zuschlägen nach den §§ 6 bis 13 1. hocheffiziente KWK-Anlagen an ihr Netz unverzüglich vorrangig anschließen und 2. den in diesen Anlagen erzeugten
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§ 22 BMG Bestimmung der Hauptwohnung Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=22
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. (2)
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§ 29 EEG 2017 Bekanntmachung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=29
(1) Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen frühestens acht Wochen und spätestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin für den jeweiligen Energieträger auf ihrer Internetseite bekannt. Die Bekanntmachungen
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§ 49 EEG 2017 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=49
(1) Die anzulegenden Werte nach § 48 Absatz 1 und 2 Nummer 1 und 2 verringern sich ab dem 1. Februar 2017 und der anzulegende Wert nach § 48 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c verringert sich ab dem 1. Mai 2019 monatlich zum ersten Kalendertag eines
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§ 81 EEG 2017 Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=81
(1) Zu diesem Gesetz wird eine Clearingstelle eingerichtet. Der Betrieb erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch eine juristische Person des Privatrechts. (2) Die Clearingstelle ist zuständig für Fragen und
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§ 78 EEG 2017 Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=78
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhalten im Gegenzug zur Zahlung der EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 das Recht, Strom als „Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage" zu kennzeichnen. Satz 1 ist im Fall des § 60a
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§ 9 EEV Mindestinhalt von Herkunftsnachweisen Erneuerbare-Energien-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV&a=9
Ein Herkunftsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten 1. eine einmalige Kennnummer, 2. das Datum der Ausstellung und den ausstellenden Staat, 3. die zur Stromerzeugung eingesetzten Energien nach Art und wesentlichen Bestandteilen, 4. den