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§ 1 BEEG Berechtigte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zum+Elterngeld+und+zur+Elternzeit&a=1
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit
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Zitierungen von Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/443/v0.htm
Zitierungen von BVG Bundesversorgungsgesetz