90 Ergebnisse für: eghgb
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Art 56 EGHGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/art_56.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 6 EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGHGB&a=6
(1) Ist ein Konnossement in einem Vertragsstaat des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente (RGBl. 1939 II S. 1049) (Haager Regeln) ausgestellt, so sind die §§ 480, 483, 485 und 488,
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Artikel 71 EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGHGB&a=71
(1) Für Partenreedereien und Baureedereien, die vor dem 25. April 2013 entstanden sind, bleiben die §§ 489 bis 509 des Handelsgesetzbuchs in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung maßgebend. (2) Auf ein im Fünften Buch des
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§ 279 HGB (aufgehoben) Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=hgb&a=279
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§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=313
(1) In den Konzernanhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu einzelnen Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; diese Angaben sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und der
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§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=252
(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der
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§ 289 HGB Inhalt des Lageberichts Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=289
(1) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine
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§ 317 HGB Gegenstand und Umfang der Prüfung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=317
(1) In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen
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§ 286 HGB Unterlassen von Angaben - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/286.html
(1) Die Berichterstattung hat insoweit zu unterbleiben, als es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. (2) Die...
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§ 309 HGB Behandlung des Unterschiedsbetrags - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/HGB/309.html
(1) Die Abschreibung eines nach § 301 Abs. 3 auszuweisenden Geschäfts- oder Firmenwertes bestimmt sich nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts. (2) Ein...