116 Ergebnisse für: erlaubnispflichtigen
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SolvV - Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen
http://www.gesetze-im-internet.de/solvv_2014/BJNR416800013.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 25 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/25.html
1 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2 Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar...
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§ 34c GewO Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger,... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gewo/34c.html
(1) 1 Wer gewerbsmäÃig 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die...
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Art. 25 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
1 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2 Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar...
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Art. 26 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/26.html
(1) 1 Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines...
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BaFin - Merkblätter - Merkblatt grenzüberschreitend betriebene Geschäfte
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_050401_grenzueberschreitend.html
Merkblatt - Hinweise zur Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG von grenzüberschreitend betriebenen Bankgeschäften und/oder grenzüberschreitend erbrachten Finanzdienstleistungen (Hinweis: ersetzt das Merkblatt…
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Art. 26 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/26.htmlhttp://dejure.org/gesetze/GG/26.html
(1) 1 Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines...
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Edeloptics GmbH, Hamburg
https://www.northdata.de/Edeloptics+GmbH,+Hamburg/HRB+108926
Edeloptics GmbH, Amtsgericht Hamburg HRB 108926: Bilanzsumme, Gewinn, Aktiva, Passiva, Netzwerk, Wirtschaftsinfos
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§ 2 DL-InfoV Stets zur Verfügung zu stellende Informationen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DL-InfoV&a=2
(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor
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Mehr Sachsen mit Waffenschein | Sächsische.de
http://www.sz-online.de/sachsen/mehr-sachsen-mit-waffenschein-3266529.html
In Sachsen ist die Zahl der Menschen mit einer sogenannten waffenrechtlichen Erlaubnis in den vergangenen zwei Jahren um knapp 3 000 gestiegen. Grünen-Innenexperte Valentin Lippmann findet das erschreckend.