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Was kostet der Führerschein? / ¦ \ FAHRTIPPS.DE
http://www.fahrtipps.de/fahrschule/fuehrerschein-kosten.php
Die oft gestellte Frage: Was kostet der Führerschein? Wir haben einen typischen Beispielfall für die Klasse B mit allen Gebühren und Nebenkosten durchgerechnet
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Anlage GebOSt (zu § 1 ) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
http://www.buzer.de/s1.htm?g=gebost&a=Anlage
1. Abschnitt Gebühren des Bundes Gebühren- Nummer Gegenstand Gebühr Euro A. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fahrer- laubnis-Verordnung, Straßenverkehrs- Ordnung, EG-Fahrzeuggenehmigungs-
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Anlage GebOSt (zu § 1 ) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gebost&a=Anlage
1. Abschnitt Gebühren des Bundes Gebühren- Nummer Gegenstand Gebühr Euro A. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fahrer- laubnis-Verordnung, Straßenverkehrs- Ordnung, EG-Fahrzeuggenehmigungs-
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§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=29
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen 1. zwei Jahre und sechs Monate bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, a) die in der Rechtsverordnung
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GebOSt - Gebührenordnung für MaÃnahmen im StraÃenverkehr
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=2
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche
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§ 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=28
(1) Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Fahreignungsregister nach den Vorschriften dieses Abschnitts. (2) Das Fahreignungsregister wird geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind 1. für die Beurteilung der Eignung und der
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Artikel 473 10. ZustAnpV Änderung des Fahrlehrergesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=473
(9231-7) In § 2 Absatz 1 Satz 4, Absatz 6, § 2a Absatz 5, § 4 Absatz 3, § 5 Absatz 3, § 6 Absatz 3, § 9b Absatz 4, § 11 Absatz 4, § 18 Absatz 4, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 25 Absatz 3 Satz 1,
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Artikel 473 10. ZustAnpV Änderung des Fahrlehrergesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=473
(9231-7) In § 2 Absatz 1 Satz 4, Absatz 6, § 2a Absatz 5, § 4 Absatz 3, § 5 Absatz 3, § 6 Absatz 3, § 9b Absatz 4, § 11 Absatz 4, § 18 Absatz 4, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 25 Absatz 3 Satz 1,
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Anlage 16 FeV (zu § 42 Absatz 2) Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev&a=Anlage+16
Modul 1 1. Baustein „Seminarüberblick" Lehr-Lernziele Der Seminarteilnehmer kann ... Lehr-Lerninhalte Lehr-Lernmethoden Medien/Materialien 1.1 den organisatorischen Ablauf des Fahreignungs- seminars beschreiben. Anzahl der