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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Waffengesetz
https://web.archive.org/web/20140414103619/http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm
Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum
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Anlage 1 WaffG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anlage 1 WaffG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/WaffG/Anlage_1.html
Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1: Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2...
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Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4 ) Begriffsbestimmungen Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71299.htm
Abschnitt 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1 Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur
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Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4 ) Begriffsbestimmungen Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=Anlage+1
Abschnitt 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1 Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur
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Fassung Anlage 2 WaffG a.F. bis 01.04.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG+31.03.2008&a=Anlage+2
Text Anlage 2 WaffG a.F. in der Fassung vom 01.04.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426)
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4 ) Waffenliste Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=Anlage+2
Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4 ) Waffenliste Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm
Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen