642 Ergebnisse für: geldwäschegesetz
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§ 12 GwG Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=12
(1) Die Identitätsüberprüfung hat in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 1 bei natürlichen Personen zu erfolgen anhand 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die
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§ 43 GwG Meldepflicht von Verpflichteten Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=43
(1) Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass 1. ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der
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§ 11 GwG Identifizierung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=11
(1) Verpflichtete haben Vertragspartner, gegebenenfalls für diese auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion zu identifizieren. Die Identifizierung
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§ 11 GwG Anzeige von Verdachtsfällen Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/gesetz/6027/a83488.htm
(1) Ein Institut oder ein Unternehmen oder eine Person in den Fällen von § 3 Abs. 1, auch wenn die Beträge im Sinne des § 6 Satz 1 unterschritten werden, hat bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, daß
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§ 16 GwG Aufsicht Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg_2008&a=16
(1) Die nach Absatz 2 zuständigen Behörden üben die Aufsicht über die Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 aus. Die zuständigen Behörden können im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die geeigneten und
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BMF - Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
https://www.bmf.gv.at/finanzmarkt/geldwaesche-terrorismusfinanzierung/geldwaesche.html
Sowohl Geldwäscherei als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB). Unter Geldwäscherei versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den…
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§ 8 GwG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=8
(1) Vom Verpflichteten aufzuzeichnen und aufzubewahren sind 1. die im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhobenen Angaben und eingeholten Informationen a) über Vertragspartner, gegebenenfalls über die für die Vertragspartner
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§ 3 GwG Wirtschaftlich Berechtigter Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=3
(1) Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder 2. die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion
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§ 11 GwG Identifizierung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=11
(1) Verpflichtete haben Vertragspartner, gegebenenfalls für diese auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion zu identifizieren. Die Identifizierung
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§ 10 GwG Allgemeine Sorgfaltspflichten Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=10
(1) Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind 1. die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 sowie die Prüfung, ob die