141 Ergebnisse für: geldwäschegesetzes

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=10

    (1) Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind 1. die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 sowie die Prüfung, ob die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=10

    (1) Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind 1. die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 sowie die Prüfung, ob die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=8

    (1) Vom Verpflichteten aufzuzeichnen und aufzubewahren sind 1. die im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhobenen Angaben und eingeholten Informationen a) über Vertragspartner, gegebenenfalls über die für die Vertragspartner

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=12

    (1) Die Identitätsüberprüfung hat in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 1 bei natürlichen Personen zu erfolgen anhand 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=22

    (1) Über die Internetseite des Transparenzregisters sind nach Maßgabe des § 23 zugänglich 1. Eintragungen im Transparenzregister zu Meldungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 4 und nach § 21, 2. Bekanntmachungen des

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=1

    (1) Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=1

    (1) Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg_2008&a=13

    (1) Wer Sachverhalte im Sinne des § 11 Absatz 1 meldet oder eine Strafanzeige gemäß § 158 der Strafprozessordnung erstattet, kann wegen dieser Meldung oder Strafanzeige nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, die Meldung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+aufsichtsrechtlichen+Vorschriften+der+Zahlungsdiensterichtlinie+(Zahlungs

    ZDUG Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+aufsichtsrechtlichen+Vorschriften+der+Zahlungsdiensterichtlinie+(Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz)&f=1

    ZDUG Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz



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