62 Ergebnisse für: hilfsmittelversorgungsgesetz
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§ 71 SGB V Beitragssatzstabilität - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/71.html
(1) 1 Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu...
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§ 24i SGB V Mutterschaftsgeld Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=24i
(1) Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsgeld erhalten
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Änderungen KrPflG Krankenpflegegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6634/l.htm#m01.04.2012
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, Synopse der einzelnen Fassungen
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Änderungen BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/7484/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, Synopse der einzelnen Fassungen
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/764/76480.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 65 SGB V Auswertung der Modellvorhaben Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=65
Die Krankenkassen oder ihre Verbände haben eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 oder Abs. 2 nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen
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§ 192 VVG Vertragstypische Leistungen des Versicherers - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/VVG/192.html
(1) Bei der Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung...
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§ 192 VVG Vertragstypische Leistungen des Versicherers - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vvg/192.html
(1) Bei der Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung...
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§ 71 SGB V Beitragssatzstabilität Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=71
(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige
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§ 299 SGB V Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=299
(1) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, zugelassenen Krankenhäuser und übrigen Leistungserbringer gemäß § 135a Absatz 2 sowie die nach Satz 2 festgelegten Empfänger der Daten sind befugt