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Identitätsnachweis87 Ergebnisse für: identitätsnachweises
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§ 27 PAuswG Pflichten des Ausweisinhabers Personalausweisgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161522.htm
(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich 1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, 2. auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neuen Ausweises abzugeben, 3. den Verlust des
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§ 10 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 PAuswG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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PAuswG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 19 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__19.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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PAuswG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/pauswg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 PAuswG Ausweismuster; gespeicherte Daten Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=5
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen. (2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz
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§ 1 PAuswG Ausweispflicht; Ausweisrecht Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=1
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in
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§ 25 PassG Ordnungswidrigkeiten Passgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1067/a15575.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig eine der in § 24 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Handlungen begeht. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer 1. entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht, 2. durch unrichtige Angaben die