21 Ergebnisse für: käsev
-
Zoll online - Käseverordnung
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Geografische-Herkunftsangaben/Schutzrechte/Na
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Zoll online - Käseverordnung
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Geografische-Herkunftsangaben/Schutzrechte/Nationale-Rechtsvorschriften/Kaeseverordnung/kaeseverordnung_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 7 LMKV Mindesthaltbarkeitsdatum Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=lmkv&a=7
(1) Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. (2) Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist unverschlüsselt mit den
-
§ 4 LMKV Verkehrsbezeichnung Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=lmkv&a=4
(1) Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels ist die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung, bei deren Fehlen 1. die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung oder 2. eine Beschreibung des Lebensmittels und erforderlichenfalls
-
§ 8 LMKV Mengenkennzeichnung von Zutaten Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LMKV&a=8
(1) Die Menge einer bei der Herstellung eines zusammengesetzten Lebensmittels verwendeten Zutat oder einer verwendeten Klasse oder vergleichbaren Gruppe von Zutaten (Gattung von Zutaten) ist gemäß Absatz 4 anzugeben, 1. wenn die Bezeichnung der
-
Anlage 3 LMKV (zu § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 2, 5a und 6) Zutaten, die allergische oder
https://www.buzer.de/s1.htm?g=lmkv&a=Anlage+3
1. a) Glutenhaltige Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, außer aa) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose 1), bb) Maltodextrine auf
-
§ 9 ZZulV Kenntlichmachung Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZZulV&a=9
(1) Der Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln muß bei der Abgabe an Verbraucher wie folgt nach Absatz 6 kenntlich gemacht werden 1. bei Lebensmitteln mit einem Gehalt an Farbstoffen durch die Angabe "mit Farbstoff", 2. bei
-
§ 6 LMKV Verzeichnis der Zutaten Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=lmkv&a=6
(1) Das Verzeichnis der Zutaten besteht aus einer Aufzählung der Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels. Der Aufzählung ist ein geeigneter
-
§ 3 LMKV Kennzeichnungselemente Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=lmkv&a=3
(1) Lebensmittel in Fertigpackungen dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn angegeben sind 1. die Verkehrsbezeichnung nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 bis 4, 1a. Angaben nach Maßgabe des § 4 Abs. 5,
-
§ 3 LMKV Kennzeichnungselemente Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
https://dejure.org/gesetze/LMKV/3.html
(1) Lebensmittel in Fertigpackungen dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn angegeben sind 1. die Verkehrsbezeichnung nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 bis 4, 1a. Angaben nach Maßgabe des § 4 Abs. 5,