246 Ergebnisse für: kündigungsschutzgesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=1

    (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=4

    Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=23

    (1) Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts, vorbehaltlich der Vorschriften des § 24 für die Seeschiffahrts-, Binnenschiffahrts- und

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    http://www.altersdiskriminierung.co.de

    Diversity Management, Der sozialrechtliche Schutz von Rentnern im europaeischen Sekundaerrecht als eBook Download von Yvonne Kuschminder, Die Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz und ihre Vereinbarkeit mit dem Schutz vor Altersdiskriminierung…

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    http://www.vereinbarkeit.co.de

    Die Maastrichter Vereinbarungen zur Sozialpolitik als Buch von Viviane Fröhling, Die Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz und ihre Vereinbarkeit mit dem Schutz vor Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehan..., Staatsrechtliche…

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    http://wayback.archive.org/web/20081108034129/http://www.wolterskluwer.de/carl_heymanns_verlag

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://books.google.de/books?id=p4M0DwAAQBAJ&pg=PA84&dq=Arbeitsverweigerung&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiXpP7o74nbAhXCKewKHazQCvwQ6AE

    Die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist ein Rechtsgebiet, das fast jeden betrifft. Die Autorin liefert eine knappe und präzise Einführung in das Fachgebiet, bietet anhand zahlreicher Beispiele einen Einblick in die Praxis und geht auf…

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    http://www.rechtslexikon.net/d/kuendigungsschutz/kuendigungsschutz.htm

    Rechtslexikon

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    https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&query=131355023

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=102

    (1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (2) Hat der Betriebsrat



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