305 Ergebnisse für: kagb
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Finanznachrichten Investmentfonds: Wenig Arbeit für den Ombudsmann
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2014/01/wenig-arbeit-fuer-den-ombudsmann
Die Verbraucherbeschwerden über alle offenen Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind 2013 zurückgegangen. Fondsumbudsmann Dr. Gerd Nobbe verzeichnete…
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Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.bvi.de/regulierung/kapitalanlagegesetzbuch
Das KAGB ist die rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds. Der BVI bietet hier umfangreiche Informationen zum Thema.
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§ 20 KAGB Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=20
(1) Der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis auf die Verwaltung bestimmter Arten von Investmentvermögen beschränken. Die
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§ 18 KAGB Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=18
(1) Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfen nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft, bei der persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich
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BaFin - Merkblätter - Merkblatt: Erlaubnisverfahren für eine …
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/WA/mb_130322_erlaubnisverfahren_aif-22kagb.html
Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KAGB bedarf der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren…
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§ 36 KAGB Auslagerung Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=36
(1) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann Aufgaben auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) unter den folgenden Bedingungen auslagern 1. die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss in der Lage sein, ihre gesamte Auslagerungsstruktur anhand von
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§ 255 KAGB Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182687.htm
(1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Ausgabe von Anteilen vorübergehend auszusetzen, wenn eine Verletzung der Anlagegrenzen nach den Liquiditätsvorschriften dieses Abschnitts oder der Anlagebedingungen droht. (2) In Abweichung von
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§ 257 KAGB Aussetzung der Rücknahme Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182689.htm
(1) Verlangt der Anleger, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil am Immobilien-Sondervermögen ausgezahlt wird, so hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Anteile zu verweigern und auszusetzen, wenn die
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§ 306 KAGB Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KAGB/306.html
(1) 1 Sind in dem Verkaufsprospekt Angaben, die für die Beurteilung der Anteile oder Aktien von wesentlicher Bedeutung sind, unrichtig oder unvollständig,...
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§ 140 KAGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__140.html
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