16 Ergebnisse für: kastrg
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§ 178 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=178
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn
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§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu
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§ 176a StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176a
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig
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§ 177 StGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=177
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit
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§ 177 StGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=177
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit
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... unter DIE LUPE genommen - mondamo.de - Kriminalität und Strafe
http://www.mondamo.de/strafe.htm
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