22 Ergebnisse für: kooperationsstaat
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§ 37 EEG 2017 Gebote für Solaranlagen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG&a=37
(1) Gebote für Solaranlagen müssen in Ergänzung zu § 30 die Angabe enthalten, ob die Anlagen errichtet werden sollen 1. auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand, 2. auf einer sonstigen baulichen Anlage, die zu
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§ 7 EEG 2017 Gesetzliches Schuldverhältnis Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=7
(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. (2) Von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichende vertragliche Regelungen 1. müssen klar und
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§ 20 EEG 2017 Marktprämie Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=20
(1) Der Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 besteht nur für Kalendermonate, in denen 1. der Anlagenbetreiber oder ein Dritter den Strom direkt vermarktet, 2. der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber das Recht
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§ 31 KWKG Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwkg&a=31
(1) Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen können für Strom, der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde, bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle elektronisch oder schriftlich einen Herkunftsnachweis beantragen. (2) Der
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§ 1 EEG 2017 Zweck und Ziel des Gesetzes Erneuerbare-Energien-Gesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1&g=EEG
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung
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§ 64 EEG 2017 Stromkostenintensive Unternehmen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=64
(1) Bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 4 zuzuordnen ist, erfolgt die Begrenzung nur, soweit es nachweist, dass und inwieweit 1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr die nach § 60 Absatz 1 oder § 61 voll oder anteilig
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§ 1 EEG 2017 Zweck und Ziel des Gesetzes Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg+2014&a=1
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung
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§ 3 KWKG Anschluss- und Abnahmepflicht Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWKG&a=3
(1) Netzbetreiber müssen unabhängig von der Pflicht zur Zahlung von Zuschlägen nach den §§ 6 bis 13 1. hocheffiziente KWK-Anlagen an ihr Netz unverzüglich vorrangig anschließen und 2. den in diesen Anlagen erzeugten
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§ 64 EEG 2017 Stromkostenintensive Unternehmen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG&a=64
(1) Bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 4 zuzuordnen ist, erfolgt die Begrenzung nur, soweit es nachweist, dass und inwieweit 1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr die nach § 60 Absatz 1 oder § 61 voll oder anteilig
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§ 11 EEG 2017 Abnahme, Übertragung und Verteilung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2014&a=11
(1) Netzbetreiber müssen vorbehaltlich des § 14 den gesamten Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, der in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 veräußert wird, unverzüglich vorrangig