121 Ergebnisse für: kraftfahrzeugsteuergesetz
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§ 9 KraftStG 2002 Steuersatz Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=9
(1) Die Jahressteuer beträgt für 1. Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR; 2. Personenkraftwagen a) mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zu- lassung
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§ 3a KraftStG 2002 Vergünstigungen für Schwerbehinderte Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=3a
(1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Kraftfahrzeugen, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die
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§ 3b KraftStG 2002 Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen mit
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=3b
(1) Das Halten von Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor ist befristet von der Steuer befreit, wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen wird und nach Feststellung der Zulassungsbehörde
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§ 1 KraftStG 2002 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3c KraftStG 2002 - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 KraftStGuaÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002 Gesetz zur Änderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStGua%C3%84ndG&a=1
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2007 (BGBl. I S. 356), wird wie folgt geändert 1. § 9 Abs. 1
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§ 1 KraftStG 2002 Steuergegenstand Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=1
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt 1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen; 2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge
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§ 10 KraftStG 2002 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=10
(1) Auf schriftlichen Antrag wird die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern nicht erhoben, solange die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und
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§ 14 KraftStG 2002 Abmeldung von Amts wegen Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=14
(1) Ist die Steuer nicht entrichtet worden, so hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde den Fahrzeugschein einzuziehen, etwa ausgestellte
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§ 17 KraftStG 2002 Sonderregelung für bestimmte Behinderte Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=17
Behinderte, denen die Kraftfahrzeugsteuer im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 22. Dezember 1978 (BGBl. I S. 2063) nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung der