1,991 Ergebnisse für: meldewesens
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Bundesbank - Meldewesen - Außenwirtschaft
https://web.archive.org/web/20070417234141/http://www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php
Website der Deutschen Bundesbank
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Informationsstrukturen und Verfahren für die getrennte Übersetzung von ... - Manfred Dausmann, Rüdiger Overmans - Google Books
http://books.google.de/books?id=q4L9p1T0m1EC&pg=PA336#v=onepage&q&f=false
Schon unmittelbar nach Kriegsende haben die Alliierten versucht, die Höhe der deutschen Verluste im Zweiten Weltkrieg zu erforschen. Es war jedoch bis heute nicht möglich, zu annähernd zuverlässigen Ergebnissen zu kommen. Der Zusammenbruch der Wehrmacht…
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Informationsstrukturen und Verfahren für die getrennte Übersetzung von ... - Manfred Dausmann, Rüdiger Overmans - Google Books
http://books.google.de/books?id=q4L9p1T0m1EC&printsec=frontcover&dq=Deutsche+milit%C3%A4rische+Verluste+im+Zweiten+Weltkrieg++vo
Schon unmittelbar nach Kriegsende haben die Alliierten versucht, die Höhe der deutschen Verluste im Zweiten Weltkrieg zu erforschen. Es war jedoch bis heute nicht möglich, zu annähernd zuverlässigen Ergebnissen zu kommen. Der Zusammenbruch der Wehrmacht…
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§ 17 BMG Anmeldung, Abmeldung Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180971.htm
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der
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§ 17 BMG Anmeldung, Abmeldung Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=17
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der
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Änderungen WPflG Wehrpflichtgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5521/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Wehrpflichtgesetz, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 46 FZV Zuständigkeiten Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=46
(1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen
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Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkriegs
http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/agr259.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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GVV Schönau - Mitgliedsgemeinden
http://www.gvvschoenau.de/pb/,Lde/463541.html
Keine Beschreibung vorhanden.