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§ 27 PAuswG Pflichten des Ausweisinhabers Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=27
(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich 1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, 2. auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neuen Ausweises abzugeben, 3. den Verlust des
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§ 14 PAuswG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__14.html
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§ 32 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__32.html
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§ 19 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__19.html
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§ 16 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__16.html
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§ 29 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__29.html
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§ 28 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__28.html
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§ 20 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html
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§ 28 PAuswG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__28.html
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§ 8 PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__8.html
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