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§ 27 PAuswG Pflichten des Ausweisinhabers Personalausweisgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161522.htm
(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich 1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, 2. auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neuen Ausweises abzugeben, 3. den Verlust des
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§ 1 PAuswG Ausweispflicht; Ausweisrecht Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=1
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in
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Artikel 1 PAuswGuPassGÄndG Änderung des Personalausweisgesetzes Gesetz zur Änderung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+970&a=1
Das Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der
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Artikel 1 PAuswGuPassGÄndG Änderung des Personalausweisgesetzes Gesetz zur Änderung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+970&a=1
Das Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der
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Verfassungsschutz Chef warnt vor Rivalität unter Islamisten - WELT
http://www.welt.de/politik/deutschland/article134618358/60-Terroristen-aus-Deutschland-fuer-den-IS-gestorben.html
Mindestens 60 Personen aus Deutschland sind bislang bei Kämpfen für den IS gefallen. 550 Personen hätten sich in das Kampfgebiet in Syrien und im Irak aufgemacht, so Verfassungsschutzchef Maaßen.
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PAuswG - Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Landesrecht TH § 7 ThürPAuswG | Landesnorm Thüringen | - Pflichten des Ausweisinhabers | Thüringer Personalausweisgesetz (ThürPAuswG) vom 7. August 1991 | gültig ab: 01.12.2006
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/17eg/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferlis
Recherche juristischer Informationen
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Landesrecht TH § 7 ThürPAuswG | Landesnorm Thüringen | - Pflichten des Ausweisinhabers | Thüringer Personalausweisgesetz (ThürPAuswG) vom 7. August 1991 | gültig ab: 01.12.2006
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/17eg/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PersAuswGTHV4P7#focuspoint
Recherche juristischer Informationen
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/154/15407.html
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§ 14 PAuswG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__14.html
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