2,146 Ergebnisse für: personenkreis
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Wiener Stiftungs- und Fondsregister - Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser
http://www.gemeinderecht.wien.at/recht/gemeinderecht-wien/fonds-stiftungen/fonds/pensionisten.html
Wiener Stiftungs- und Fondsregister: Sitz, Adresse, Zweck, begünstigter Personenkreis, Namen und Adressen der Vertretungsorgane, Mitglieder, Genehmigung der Fondssatzung, Ãnderung
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§ 132 SGB IX Begriff und Personenkreis Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B2001&a=132
(1) Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 geführte Betriebe (Integrationsbetriebe)
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§ 2 AltTZG 1996 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 56 SGB III Berufsausbildungsbeihilfe Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=56
(1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn 1. die Berufsausbildung förderungsfähig ist, 2. sie zum förderungsfähigen Personenkreis gehören und die sonstigen
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§ 215 SGB IX Begriff und Personenkreis Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=215
(1) Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung
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§§ 2, 3, 6 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=2,3,6
§§ 2, 3, 6 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
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§ 192 SGB IX Begriff und Personenkreis Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=192
(1) Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. (2) Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere 1.
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§§ 215 bis 218 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=215-218
§§ 215 bis 218 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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§ 215 SGB IX Begriff und Personenkreis Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=215
(1) Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung
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§ 68 BBiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__68.html
Keine Beschreibung vorhanden.