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Personenstandsrecht69 Ergebnisse für: personenstandsrechts
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Anlage 13 PStV (aufgehoben Personenstandsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStV&a=Anlage+13
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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Anlage 5 PStV (zu den §§ 11 , 19 , 48 , 65 ) Sterberegister Personenstandsverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/8471/a157457.htm
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§ 31 PStV Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt Personenstandsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStV&a=31
(1) Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. (2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale
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§ 62 PStG Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=62
(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von
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§ 66 PStG Benutzung für wissenschaftliche Zwecke - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/PStG/66.html
(1) 1 Hochschulen, anderen Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, und öffentlichen Stellen kann Auskunft aus einem oder Einsicht in ein...
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/451/45180.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 21 PStG Eintragung in das Geburtenregister Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=21
(1) Im Geburtenregister werden beurkundet 1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, 2. Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt, 3. das Geschlecht des Kindes, *) 4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern, ihr Geschlecht sowie auf Wunsch
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Art. 10 EGBGB Name - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (2) 1 Ehegatten können bei oder nach der EheschlieÃung gegenüber dem...
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Teschner – Zur Harmonisierung des Personenstandswesens in der Europäischen Union und der Vision eines »Europaregisters«. Gedanken aus standesamtlicher Sicht | StAZ Jahrgang 2002 | ElBib | Verlag für Standesamtswesen
https://www.vfst.de/apps/elbib/A261
Lesen Sie mehr über "Teschner – Zur Harmonisierung des Personenstandswesens in der Europäischen Union und der Vision eines »Europaregisters«. Gedanken aus standesamtlicher Sicht" in der Zeitschrift StAZ, Jahrgang 2002
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§ 1355 BGB Ehename - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html
(1) 1 Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. 2 Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. 3 Bestimmen die...