21 Ergebnisse für: planzeichenverordnung
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Landesentwicklung Steiermark - Landesentwicklung - Land Steiermark
http://www.raumplanung.steiermark.at/
Landesentwicklung Steiermark
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Grundlagen eines bauspezifischen Marketing - Teil 2/2 ++ Berufswelt
http://bauingenieur24.de/fachbeitraege/strategie/grundlagen-eines-bauspezifischen-marketing-teil-2-2/438.htm
Können gängige Marketing-Lösungen angewendet werden oder ist der Bau wirklich etwas Besonderes?. Im Baubereich fängt alles schon mit dem Begriff des Bauherrn an, der ein falsches Grundverständnis beschreibt. Einerseits ist kein Auftraggeber Herr über
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BBSoft | BIM im Tiefbau
https://www.bbsoft.de/cont/cont_bim_im_tiefbau.php
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 BauGB Inhalt des Flächennutzungsplans Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=5
(1) Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen
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Bauanzeige | Landeshauptstadt Potsdam
http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003747.php
Bearbeitung eines Antrages für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, einschließlich der zugehörigen Stellplätze, notwendigen Abstellplätze für Fahrräder, Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich eines…
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§ 9 BauGB Inhalt des Bebauungsplans Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=9
(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung; 2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die
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Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein BauVorlVO | Landesnorm Schleswig-Holstein | Gesamtausgabe | Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO) vom 3. April 2019 | gültig von: 30.04.2019 gültig bis: 29.04.2024
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauVorlV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-
Recherche juristischer Informationen
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Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein BauVorlVO | Landesnorm Schleswig-Holstein | Gesamtausgabe | Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO) vom 3. April 2019 | gültig von: 30.04.2019 gültig bis: 29.04.2024
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauVorlV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauVorlVSH2009pP9
Recherche juristischer Informationen
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RIS - Index zum Landesgesetzblatt für Tirol - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 29.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000014
Keine Beschreibung vorhanden.