2,288 Ergebnisse für: prostituiertenschutzgesetz
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§ 33 ProstSchG Bußgeldvorschriften Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=33
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 3 Absatz 1 eine dort genannte Tätigkeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmeldet, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Absatz 1, 2 oder 3 zuwiderhandelt
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§ 15 ProstSchG Zuverlässigkeit einer Person Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=15
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, 1. wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung rechtskräftig verurteilt worden ist a) wegen eines Verbrechens, b) wegen eines Vergehens gegen die sexuelle
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§ 12 ProstSchG Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe; Verfahren über einheitliche Stelle
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=12
(1) Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden. Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen
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§ 34 ProstSchG Erhebung, Verarbeitung und Nutzung; Datenschutz Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=34
(1) Die zuständige Behörde darf personenbezogene Daten von Prostituierten, von Betreibern eines Prostitutionsgewerbes sowie von solchen Personen, auf die es für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis ankommt, erheben,
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Prostituiertenschutzgesetz: Kondompflicht für Freier
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/prostituiertenschutzgesetz-kondompflicht-fuer-freier/12067752.html
Neue Regeln für das älteste Gewerbe der Welt: Sind Sexarbeiter nicht angemeldet, können sie zwar verwarnt werden. Der weitaus größere Ärger droht jedoch ihren Freiern und den Bossen der Bordelle.
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§ 32 ProstSchG Kondompflicht; Werbeverbot Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=32
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in
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§ 32 ProstSchG Kondompflicht; Werbeverbot Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/12217/a201364.htm
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in
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§ 2 ProstSchG Begriffsbestimmungen Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=2
(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.
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§ 10 ProstSchG Gesundheitliche Beratung Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=10
(1) Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird eine gesundheitliche Beratung durch eine für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständige Behörde angeboten. Die
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§ 9 ProstSchG Maßnahmen bei Beratungsbedarf Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=9
(1) Ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass bei einer oder einem Prostituierten Beratungsbedarf hinsichtlich der gesundheitlichen oder sozialen Situation besteht, so soll die zuständige Behörde auf die Angebote