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Artikel 3 BilRUG Änderung des Publizitätsgesetzes Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1245&a=3
Das Publizitätsgesetz vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1189; 1970 I S. 1113), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 5 wird wie folgt
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§ 264d HGB Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=264d
Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in
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§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=313
(1) In den Konzernanhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu einzelnen Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; diese Angaben sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und der
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Änderungen CSR-RL-UG CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/12471/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=315a
(1) Mutterunternehmen (§ 290), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, haben im Konzernlagebericht
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§ 317 HGB Gegenstand und Umfang der Prüfung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=317
(1) In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen
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Änderungen BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/11671/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von
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§ 264a HGB Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB+29.05.2009&a=264a
(1) Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter 1. eine
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Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV)
https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/bk/organisation-der-bundeskanzlei/kompetenzzentrum-amtliche-veroeffentlichungen-kav.html
Das KAV unterstützt die Bundesämter bei der Bearbeitung der Geschäfte. welche im Bundesblatt oder in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht werden müssen. Es konsolidiert die Rechtstexte für die Systematische Sammlung.
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Änderungen BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8755/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, Synopse der einzelnen Fassungen