Meintest du:
Rechtsberatungen194 Ergebnisse für: rechtsberatenden
-
§ 9 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=9
(1) Zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare dürfen sich nur mit am selben Amtssitz bestellten Notaren zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden oder mit ihnen gemeinsame Geschäftsräume haben. Die Landesregierungen oder
-
§ 8 PAO Prüfung Patentanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAO&a=8
Die erforderlichen Rechtskenntnisse sind durch eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission (§ 9) nachzuweisen. Die Prüfung ist besonders auch darauf zu richten, ob die Bewerberin oder der Bewerber die
-
§ 59b BRAO Satzungskompetenz Bundesrechtsanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BRAO&a=59b
(1) Das Nähere zu den beruflichen Rechten und Pflichten wird durch Satzung in einer Berufsordnung bestimmt. (2) Die Berufsordnung kann im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes näher regeln 1. die allgemeinen Berufspflichten und
-
RAVPV Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RAVPV&f=1
RAVPV Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
-
§ 1 RDG Anwendungsbereich - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/RDG/1.html
(1) 1 Dieses Gesetz regelt die Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland auÃergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. 2 Es dient dazu, die...
-
§ 47 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=47
Das Amt des Notars erlischt durch 1. Entlassung aus dem Amt (§ 48), 2. Erreichen der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod, 3. vorübergehende Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c), 4. bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer
-
§ 8 RDV Ãffentliche Bekanntmachungen im Rechtsdienstleistungsregister - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/RDV/8.html
(1) 1 Für öffentliche Bekanntmachungen nach § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes und solche nach § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2...
-
§ 17 RDG Löschung von Veröffentlichungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/RDG/17.html
(1) 1 Die im Rechtsdienstleistungsregister öffentlich bekanntgemachten Daten sind zu löschen 1. bei registrierten Personen mit dem Verzicht auf die...
-
§ 6 PAO Technische Befähigung Patentanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAO&a=6
(1) Die technische Befähigung hat erworben, wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes sich als ordentlicher Studierender einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und dieses Studium
-
Startseite
http://www.mahngerichte.de/
Offizieller Internetauftritt für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren