231 Ergebnisse für: richtergesetz
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§ 30 DRiG Versetzung und Amtsenthebung Deutsches Richtergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DRiG&a=30
(1) Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit kann ohne seine schriftliche Zustimmung nur 1. im Verfahren über die Richteranklage (Artikel 98 Abs. 2 und 5 des Grundgesetzes), 2. im gerichtlichen Disziplinarverfahren, 3. im Interesse der
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§ 46 DRiG Geltung des Bundesbeamtenrechts - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/DRiG/46.html
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richter im Bundesdienst bis zu einer besonderen Regelung die...
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DRiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 38 DRiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 71 DRiG Geltung des Beamtenstatusgesetzes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/DRiG/71.html
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten für das Statusrecht der Richter im Landesdienst bis zu einer besonderen Regelung die Vorschriften des...
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§ 63 DRiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__63.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 43 DRiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__43.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 26 DRiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 25 DRiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__25.html
Keine Beschreibung vorhanden.