2,933 Ergebnisse für: schuldner
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§ 407 BGB Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=407
(1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt, sowie jedes Rechtsgeschäft, das nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der
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§ 885 ZPO Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=885
(1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den
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§ 408 BGB Mehrfache Abtretung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=408
(1) Wird eine abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten, so findet, wenn der Schuldner an den Dritten leistet oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein
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§ 275 BGB Ausschluss der Leistungspflicht *) Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=275
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des
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Stundung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stundung.html
Lexikon Online ᐅStundung: Die Stundung verschafft dem Schuldner gegenüber dem Gläubiger eine außerordentliche Zahlungspause.
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§ 409 BGB Abtretungsanzeige Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=409
(1) Zeigt der Gläubiger dem Schuldner an, dass er die Forderung abgetreten habe, so muss er dem Schuldner gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. Der Anzeige steht es
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E-Note 1 – Die Voraussetzungen für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen | www.europe-eje.eu
http://www.europe-eje.eu/de/fiche-thematique/note-1-voraussetzungen-fuer-einleitung-zwangsvollstreckungsmassnahmen-3
Notwendige Bedingungen für den Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner 1. EIN VOLLSTRECKBARER TITEL
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§ 12 UWG Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis,... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UWG/12.html
(1) 1 Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und...
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§ 97 InsO Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/inso/97.html
(1) 1 Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuà und auf Anordnung des Gerichts der...
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Ämter forschen immer mehr private Konten aus - Politik - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/politik/private-daten-aemter-forschen-konten-aus-1.2427952
Gerichtsvollzieher, Finanzbehörden und die Job-Center greifen so oft wie nie zuvor auf Bankdaten zu, um etwa Schuldner aufzuspüren.