66 Ergebnisse für: sektvo
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§ 127 GWB Zuschlag Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=127
(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot
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§ 98 GWB Auftraggeber Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=98
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.
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§ 97 GWB Grundsätze der Vergabe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=97
(1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. (2) Die Teilnehmer an einem
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Prof. Dr. Marc Bungenberg | Autorenprofil und Werke | beck-shop.de
http://www.beck-shop.de/Prof-Dr-Marc-Bungenberg/trefferliste.aspx?action=author&author=12752&gclid=CP_GvJHbwc8CFaky0wod3S0BNA
Hier finden Sie das komplette Autorenprofil von Prof. Dr. Marc Bungenberg . Außerdem erhalten Sie Zusatzinfos wie wichtige berufliche Stationen und aktuelle Werke.
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Artikel 7 KorrBekG Änderung der Sektorenverordnung Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2025&a=7
§ 21 Absatz 1 Nummer 2 der Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die zuletzt durch Artikel 260 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst „2. §§ 333
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Artikel 7 KorrBekG Änderung der Sektorenverordnung Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2025&a=7
§ 21 Absatz 1 Nummer 2 der Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die zuletzt durch Artikel 260 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst „2. §§ 333
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Artikel 7 KorrBekG Änderung der Sektorenverordnung Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Bek%C3%A4mpfung+der+Korruption&a=7
§ 21 Absatz 1 Nummer 2 der Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die zuletzt durch Artikel 260 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst „2. §§ 333
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§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=299
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens 1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich
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Ausschreibungen Baden-Württemberg: Ertüchtigung Bahnstrecke Senden-Weißenhorn
https://web.archive.org/web/20160208193448/http://www.infodienst-ausschreibungen.de/ausschreibungen/?id=de54d2e4-998c-1030-b712-
Ausschreibung 'Ertüchtigung Bahnstrecke Senden-Weißenhorn' und viele weitere Ausschreibungen aus Baden-Württemberg sowie dem gesamten deutschsprachigen Raum.
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Ausschreibungen Baden-Württemberg: Ertüchtigung Bahnstrecke Senden-Weißenhorn
https://web.archive.org/web/20160208193448/http://www.infodienst-ausschreibungen.de/ausschreibungen/?id=de54d2e4-998c-1030-b712-00237d614ea4
Ausschreibung 'Ertüchtigung Bahnstrecke Senden-Weißenhorn' und viele weitere Ausschreibungen aus Baden-Württemberg sowie dem gesamten deutschsprachigen Raum.