80 Ergebnisse für: silbersachen
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§ 1209 BGB Rang des Pfandrechts - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1209.html
Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann maÃgebend, wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt ist.
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§ 1216 BGB Ersatz von Verwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1216.html
1 Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung...
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§ 1243 BGB Rechtswidrige VeräuÃerung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1243.html
(1) Die VeräuÃerung des Pfandes ist nicht rechtmäÃig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2, des § 1235 , des § 1237 Satz 1 oder...
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§ 1247 BGB Erlös aus dem Pfande - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1247.html
1 Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt. 2 Im Ãbrigen...
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§ 1211 BGB Einreden des Verpfänders - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1211.html
(1) 1 Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden...
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§ 1249 BGB Ablösungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1249.html
1 Wer durch die VeräuÃerung des Pfandes ein Recht an dem Pfande verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedigen, sobald der Schuldner zur Leistung...
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§ 1242 BGB Wirkungen der rechtmäÃigen VeräuÃerung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1242.html
(1) 1 Durch die rechtmäÃige VeräuÃerung des Pfandes erlangt der Erwerber die gleichen Rechte, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte. 2...
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§ 1223 BGB Rückgabepflicht; Einlösungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1223.html
(1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des...
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Frankfurt am Main: Zunz, Wilhelm Albert
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=1907322&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=9482140
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1256 BGB Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1256.html
(1) 1 Das Pfandrecht erlischt, wenn es mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft. 2 Das Erlöschen tritt nicht ein, solange die Forderung, für...