20 Ergebnisse für: standesrechts
-
Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 94/09
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/16_Wx_94_09beschluss20091130.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Deutsche Biographie - Schulze-Gaevernitz, Hermann von
https://www.deutsche-biographie.de/gnd118152343.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
-
Witness Coaching und Adversary System - Sven Timmerbeil - Google Books
https://books.google.de/books?id=W9xZygt4GXQC&pg=PA39&dq=Kreuzverh%C3%B6r+fre&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwid_Yag1fbcAhWCKFAKHV2sCooQ6A
English summary: While in the U.S. the adversary system including cross-examination, witness coaching and partisan experts exists, the German civil trial is dominated by the judge who also examines the witnesses. As a consequence, in Germany no…
-
Wann ist ein Richter befangen? - DER SPIEGEL 39/1981
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14346342.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE+71,+162
Informationen zu BVerfGE 71, 162: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen
-
PatRechteG Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Verbesserung+der+Rechte+von+Patientinnen+und+Patienten&f=1
PatRechteG Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
-
Jahresbericht 2010 | EXIT
http://www.exit.ch/news/jahresberichte/jahresbericht-2010
20 Jahre EXIT Deutsche Schweiz: Die Vereinigung für humanes Sterben wurde 1982 gegründet. Der politisch und konfessionell neutrale Verein kämpft für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und Sterben und unterstützt die Mitglieder bei der…
-
Assistierter Suizid: Die ethische Verantwortung des Arztes
http://www.aerzteblatt.de/archiv/93852/Assistierter-Suizid-Die-ethische-Verantwortung-des-Arztes
Das vermeintlich starke Argument der Autonomie führt in der Sterbehilfepraxis vielmehr zu einer Entmündigung und Schwächung der Patientenrechte. Am Ende steht die Perversion der idealisierten „Freiheit zum Tod“ in eine „Unfreiheit zum Leben“.…
-
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Gesetzliches Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare wegen Fehlens eines Ausnahmetatbestandes mit Art 12 Abs 1 GG unvereinbar: legitimer Zweck des Verbots zum Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, zum Mandantenschutz und zur Förderung der prozessualen Waffengleichheit - Angemessenheit der Regelung für den Regelfall, unangemessen jedoch insoweit, als sie keine Ausnahmen zulässt
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20061212_1bvr257604.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Rechtliche Regelungen — DRZE
http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/rechtliche-regelungen
Keine Beschreibung vorhanden.