25 Ergebnisse für: strrändg
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Anlage 12 FeV (zu § 34 ) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=Anlage+12
A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen 1. Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben 1.1 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142) Fahrlässige Tötung (§
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Fassung § 49 StVO a.F. bis 13.10.2017 (geändert durch Artikel 4 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo+13.10.2017&a=49
Text § 49 StVO a.F. in der Fassung vom 13.10.2017 (geändert durch Artikel 4 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
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§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=46
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen 1. von den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2); 2. vom Verbot, eine
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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Fassung Anlage 13 FeV a.F. bis 13.10.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev+13.10.2017&a=anlage+13
Text Anlage 13 FeV a.F. Fahrerlaubnis-Verordnung in der Fassung vom 13.10.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169240.htm
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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BGH 4 StR 117/08 - 8. Januar 2009 (OLG Naumburg) · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/08/4-117-08.php
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 44 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=44
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild
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§ 44 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
http://www.buzer.de/gesetz/8972/a163244.htm
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild