914 Ergebnisse für: umsatzsteuergesetz
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§ 18 UStG Besteuerungsverfahren Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=18
(1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum
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Impressum — Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
http://www.uni-oldenburg.de/uni/14754.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 9 StRAnpG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2014%2BI%2B1266&a=9
Das Umsatzsteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Nach § 3 Absatz 11 wird folgender Absatz 11a eingefügt „(11a) Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer
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§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ustg&a=14
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres
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§ 3b UStG Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=3b
(1) Eine Beförderung einer Person wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich eine solche Beförderung nicht nur auf das Inland, fällt nur der Teil der Leistung unter dieses Gesetz, der auf das Inland
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§ 26 UStG Durchführung, Erstattung in Sonderfällen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=26
(1) Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des
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DIE GREISSLEREI . Café Restaurant Bar . Impressum
http://www.diegreisslerei.de/impressum.html
Impressum von DIE GREISSLEREI . Café Restaurant Bar am Rathausplatz 9 in Oberursel/Ts.
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Artikel 11 StÄndG 2015 Änderung des Umsatzsteuergesetzes Steueränderungsgesetz 2015
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1834&a=11
Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 13 Absatz 1
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§ 20 UStG Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=20
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, 1. dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat, oder 2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund