236 Ergebnisse für: verbraucherverträgen
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§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
(1) 1 Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den...
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§ 13 BGB Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieÃt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen...
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§§ 346 bis 354 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=346-354
§§ 346 bis 354 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 348, 320 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=348,320
§§ 348, 320 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 13 BGB Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/13.html
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieÃt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen...
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NRW-Justiz: Widerrufsrechte des Verbrauchers
https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/widerruf/index.php
Webportal des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
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§ 361b BGB a.F. Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361b.html
(1) 1 Das Widerrufsrecht nach § 361a kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im...
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§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von auÃerhalb von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. (2) 1 Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die...
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:: Verbraucherrecht.at ::: EUGH zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen, in denen Dienstleistungen im Internet angeboten werden
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2413&cHash=684f345105c6d1f1a86439eef4a4b4e4
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§ 312a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312a.html
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